Der Messerstecher von St. Johannis muss lebenslang hinter Gitter. So lautete das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte besondere Schwere der Schuld stellte die Strafkammer aber nicht fest. Auch eine Sicherungsverwahrung kam für die Richter nicht in Betracht. Der Angeklagte Daniel G. hat zwar schon gut 20 Vorstrafen und war mehrmals im Gefängnis, das Gericht sah aber keine Neigung zu weiteren schweren Straftaten. Im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Nebenklage, erkannte die Kammer bei ihm auch Schuldeinsicht und Reue.