Das Urteil im Fall der präparierten Zimtschnecken ist gesprochen. Das Landgericht Nürnberg Fürth hat den 39-jährigen Mann aus Erlangen zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Außerdem muss er in eine Entziehungsanstalt. Das Gericht sieht in ihrem Urteil von heute (08.07.) den Tatbestand des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erfüllt an. Außerdem fließen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit ein. Wie berichtet hatte der Mann seiner getrenntlebenden Frau selbstgebackene Zimtschnecken mitgebracht. Diese hatte er mit einem Schlafmittel präpariert. Seine Frau kam ins Krankenhaus. Auch die Schwiegermutter hatte die Zimtschnecken probiert. Sie musste sogar künstlich beatmet werden und schwebte in Lebensgefahr.