Bei diesem Urteil ging es wirklich um die Wurst: Die Nürnberger Rostbratwurst ist geschützt und darf nur aus Nürnberg kommen. Eine Rostbratwurst ohne Nürnberg im Namen darf aber andernorts hergestellt werden. Auch wenn sie dem Vorbild ähnelt. Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hat in einem langwierigen Rechtsstreit um die Rostbratwürste mit einer niederbayerischen Metzgerei auch in der zweiten Instanz verloren. Die Nürnberger Kläger hatten gegen die Metzgerei geklagt, weil diese „Mini-Rostbratwürste“ im Sortiment hat. Der Schutzverband sieht darin einen Verstoß gegen den EU-weiten Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Nürnberger Rostbratwürste“. Diese Herkunftsangabe ist seit 2003 geschützt.