Dürfen die Kinder in Roth auch heuer Wunschzettel an den Wunschbaum auf dem Weihnachtsmarkt hängen? Jetzt hat sich in dem Fall sogar die EU-Kommission eingeschaltet. Sie sagt, die neue Datenschutzverordnung verbiete in keiner Weise die Wunschzettel-Aktion am Rother Weihnachtsbaum. Die Kontaktdaten der Kinder dürfen demnach auf den Zetteln stehen, vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Das seien Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten und an denen habe sich auch nichts geändert. Die Stadt Roth hat jetzt auf ihrer Internetseite ein Wunschzettel-Formular zum Ausdrucken veröffentlicht, auf dem die Eltern unterschreiben können. Die Kinder können ihren Wunschzettel dann an den Baum oder in eine Schachtel werfen.