Eine Klage gegen Kita-Gebühren im Kinderbildungszentrum in Sachsen bei Ansbach ist jetzt abgewiesen worden. Ein Elternpaar hatte gegen die neue Gebührenordnung geklagt. Die Klage wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jetzt fallen gelassen, wie die Fränkische Landeszeitung heute schreibt. In den Gebühren der Kita ist ein Betrag von 60 Euro enthalten. Das Paar war der Ansicht, dass ihre Kinder sowieso zu Hause essen würden. Den pauschalen Betrag für das Mittagessen hatten die Eltern für unzulässig gehalten. Dies wäre einfach zu teuer. Das Gericht ist der Meinung, dass Kosten sehr wohl festgesetzt werden können, auch unabhängig davon, ob die Angebote genutzt werden. Das Mittagessen sei auch Teil des pädagogischen Konzepts und für die Schüler wichtig. Die Eltern könnten in dem Fall noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, heißt es weiter.