Das Landgericht Schwerin hat jetzt das Urteil gegen eine Medizinerin gefällt, die auch in Feuchtwangen und Wieseth eine Praxis betrieben hat. Wegen Betrugs und Führens eines falschen Doktortitels hat das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt - das Urteil ist rechtskräftig. Die Frau hat zu Prozessbeginn gestanden mit gefälschten Urkunden die Zulassung als Vertragsärztin erhalten zu haben. Auf diese Weise hat sie Honorare von rund 837.000 Euro erhalten. Die Angeklagte hat nach eigenen Angaben in ihrer Heimat, Kirgistan, Medizin studiert. Drei Tage nach der Eröffnung ihrer Praxis in Wieseth hatte sie sich abgesetzt und ist im August in Schweden verhaftet worden.