Ein Mann, der jetzt in Nordrhein-Westfalen in eine Polizeikontrolle geraten ist, hätte eigentlich in Ansbach was zu erledigen gehabt. Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach von vor 22 Jahren vorliegt. Gesucht worden war er damals wegen der Einfuhr von Heroin. Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl nicht mehr vollzieht, Ärger hat der Mann trotzdem. Er hatte eine geringe Menge Betäubungsmittel dabei und erhält deswegen eine Strafanzeige.