Die Vorbereitungen für die kleine Landesgartenschau im nächsten Jahr in Wassertrüdingen laufen auf Hochtouren, doch jetzt klagt dagegen eine Anwohnerin. Sie sieht ihre Privatsphäre nicht ausreichend geschützt. Es geht um den Verlauf der Wege auf dem Gartenschauareal und die Wasserhöhe des Mühlteichs, der neben ihrem Grundstück liegt. Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber sieht die Einwendungen ihrer Mandantin bei den Planungen zur Gartenschau nicht ausreichend berücksichtigt: Man könne auch bei der Anlage und Höhe der Wege durchaus berücksichtigen, wo sie entlang laufen. Derzeit sei es so geplant, dass die Spazierwege direkt an das Wohngebäude der Mandantin herangeführt werden, so Meyerhuber.
Die Stadt Wassertrüdingen sieht ihrerseits keine Störung der Privatsphäre, wenn Gartenschaubesucher an Anwohnergrundstücke herantreten. Jetzt muss das Ansbacher Verwaltungsgericht über die Klage entscheiden.