Schon über zwei Jahre liegt die Landesgartenschau in Wassertrüdingen zurück - trotzdem hat sie jetzt noch einmal das Gericht beschäftigt und zwar den Verwaltungsgerichtshof in München. Eine Anwohnerin aus der Nähe des Wörnitzparks hatte schon 2018 gegen den Bebauungsplan Klage eingereicht. Sie befürchtet zu viel Lärm durch den Park mit seiner Boule-Anlage und dem Deich. Die Stadt Wassertrüdingen betont, Boule sei ein sehr leiser Sport. Außerdem gäbe es eine spezielle Satzung, um gegebenenfalls gegen Lärm vorgehen zu können. Die Richter erklärten die Klage der Frau für unzulässig. Als letzte Möglichkeit bleibt nur noch das Bundesverwaltungsgericht.