Wer in Zukunft der Festwirt des Wassertrüdinger Volksfestes sein wird, steht jetzt wieder in den Sternen. Der ehemalige Festwirt nämlich hatte einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Ansbach gestellt und das Gericht hat der Stadt jetzt aufgegeben, den neuen Veranstalter nicht zu beauftragen, das berichtet die Fränkische Landeszeitung. Hintergrund ist das Bewertungskonzept mit dem der Stadtrat die Konzepte der Festwirte verglichen hat. Gegen die Entscheidung des Gerichts, kann binnen 14 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Die Stadt will die Entscheidung jetzt von einem Anwalt prüfen lassen und behält sich weitere Schritte vor.