Weißenburg | Landrat darf früher aufhören

16. Juli 2019 , 07:28 Uhr
Gerhard Wägemann

Gerhard Wägemann, der Landrat des Kreises Weißenburg-Gunzenhausen, darf sein Amt vorzeitig abgeben, und zwar Ende April 2020. Das hat der Kreistag nun einstimmig beschlossen. Wägemann hat vor einigen Wochen den Antrag gestellt, aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen niederlegen zu dürfen. Der 66-Jährige ist seit 2011 Landrat, die reguläre Dienstzeit würde noch bis 2023 gehen. In einem Interview sagte er: "Ich möchte zu einem Zeitpunkt aufhören, an dem es die Menschen noch bedauern, dass ich nicht weitermache." Jetzt können die Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nächstes Jahr wieder turnusmäßig wählen. Wägemann wurde zum Landrat gewählt, weil sein Amtsvorgänger, Franz Xaver Uhl, mit nur 55 Jahren gestorben war.

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