Der Schulbus-Streit von Wolframs-Eschenbach beschäftigt jetzt sogar das Gericht. Wie wir geschildert haben, ließ der Busunternehmer am ersten Tag nach den Pfingstferien rund 100 verdutzte Schülerinnen und Schüler an den Bushaltestellen stehen. Seine Erklärung: Ihm sei fristlos gekündigt worden. Er dürfe die Kinder gar nicht mitnehmen. Doch bei der Stadt sieht man das anders. Die Kündigung ist zwar zum 31. Mai ausgestellt, würde aber erst zum Schuljahrsende greifen. Das habe die Stadt vor der Kündigung mit dem Busunternehmer auch so erklärt. Das Gericht muss nun entscheiden: War diese Kündigung rechtens? Und was ist mit der fristlosen Kündigung, die nach dem Schlammassel am ersten Schultag folgte? Der Busfahrer will, dass das Gericht beide für unwirksam erklärt und er auch die Kinder im nächsten Schuljahr fahren kann.