Ansbach | ab Samstag 3G-Regel

Im Landkreis Ansbach gilt ab kommenden Samstag die 3G-Regel. Der Grund: die Zahl der Corona-Neuinfektionen lag an drei Tagen in Folge über einem Inzidenzwert von 35. Damit gilt: in geschlossene Räume darf nur, wer nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist. Was sind in diesem Fall geschlossene Räume? Gemeint sind damit zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen, Gastronomie und Hochschulen. Ausgenommen sind dagegen der Handel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, der ÖPNV oder auch Wahllokale. Mehr Infos zur 3G-Regel im Landkreis Ansbach bekommen Sie auch auf landkreis-ansbach.de.