Ansbach | Klage gegen Tanzverbot

Ausgerechnet am heutigen Aschermittwoch muss das Verwaltungsgericht in Ansbach darüber entscheiden, ob an den sogenannten Stillen Tagen in Bayern getanzt und gefeiert werden darf. Der Bund für Geistesfreiheit bfg München hatte letztes Jahr in Nürnberger Clubs die Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ organisiert. Nach Ansicht des bfg sei es Christen freigestellt, in Stille und Trauer zu gedenken. Sie sollten aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht auch dazu zwingen. Die bfg verweist dabei auch auf den heutigen Aschermittwoch, an dem viele Parteien mit lauter Blasmusik und Gegröle politische Gegner herabwürdigen.