Ansbach | Landgericht hat Recht

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Gleich zwei Revisionen gegen Urteile des Ansbacher Landgerichts hat der Bundesgerichtshof jetzt als unbegründet verworfen. Im ersten Fall ging es um einen Autofahrer, der nach einem Streit mit einem VW-Bus auf eine Frau zugefahren war und sie schwer verletzte. Das Urteil des Schwurgerichts damals: acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe, das ist jetzt rechtskräftig. Wegen versuchten Mordes verurteilte das Gericht im Juni einen Mann, der den Lebensgefährten seiner Stieftochter bei Schalkhausen angefahren hatte und dann mit dem Messer auf ihn einstach. Er wurde zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt, auch dieses Urteil ist nach der gescheiterten Revision jetzt rechtskräftig.
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