Ansbach | Schüler von Testpflicht befreit

Aktuell gilt in Ansbach die 3G-Regel. Sprich - wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht für viele Dinge des öffentlichen Lebens jetzt wieder einen negativen Coronatest. Davon befreit sind allerdings Schüler - auch in den Ferien. Darauf macht jetzt nochmal das Gesundheitsamt Ansbach in einer Pressemitteilung aufmerksam. Wenn Schüler also in den Ferien mit ihren Eltern zum Beispiel schwimmen gehen, brauchen sie keinen Test. Für Schüler im Grundschulalter reicht laut Gesundheitsministerium ein amtlicher Ausweis. Ältere Schüler können zum Beispiel einen Schülerausweis oder eine Schülerfahrkarte für den ÖPNV vorlegen, so das Ministerium weiter. Kinder unter sechs Jahren sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

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MICHAEL PATRICK KELLY
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