Ansbach | Sondergenehmigung fürs Altstadtfest

Die Vorfreude aufs Ansbacher Altstadtfest steigt – schon nächste Woche ist es so weit, vom 18. bis zum 22. verwandeln sich die Straßen in der Innenstadt in eine Feiermeile. Damit die Menschen dort beruhigt feiern können, wird es während des Altstadtfestes eine Zufahrtsbeschränkung geben. Davon betroffen sind alle Anwohner im Veranstaltungsbereich, teilt die Stadt mit. Eine Zufahrt ist nur in diesen Tagen mit einer Sondergenehmigung möglich. Die muss bis spätestens zum 13. Juni beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.