Ansbach | Streit um Karfreitags-Ruhe

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Sollte das Tanzverbot am Karfreitag aufgehoben werden, wenn es sich bei einer Party um eine weltanschauliche Abgrenzung gegenüber dem Christentum handelt? Diese Frage soll jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach klären, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Bund für Geistesfreiheit bfg München hatte eine Reihe von Veranstaltungen in Nürnberger Clubs organisiert – an Gründonnerstag und Karfreitag. Schon im letzten Jahr hatte der bfg in München mehrere Veranstaltungen unter dem Motto „Heidenspaß-Party“ organisiert. Das Ordnungsamt Nürnberg befürchtet aber eine Störung des Ruhe- und Stillecharakters und lehnte ab. Das Bundesverfassungsgericht lässt seit 2016 Ausnahmen zu. Ob dies für die Veranstaltungen in Nürnberg greift, soll das Verwaltungsgericht Ansbach ausgerechnet an Aschermittwoch klären.

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