Ansbach | Verwaltungsgericht entscheidet: Verkürzter Genesenenstatus nicht zulässig

 — © Symbolbild
Symbolbild

Mitte Januar ist der sogenannte Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt worden. Die Verkürzung ist umstritten. Nicht zulässig - das hat am Freitag das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Julia Wassilkow berichtet:

Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 0:00
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 0:00
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt
      Werbung

      Dieser Beschluss gilt nur für die beiden Personen, die den Antrag gestellt haben.

      expand_less
      Life Is A Highway
      Tom Cochrane
      Life Is A Highway
      play_arrow
      equalizeron AirRadio 8 - Nachtschicht"Einfach gute Musik -- Von den 80ern bis heute!"