Ansbach | Verwaltungsgericht entscheidet: Verkürzter Genesenenstatus nicht zulässig

Mitte Januar ist der sogenannte Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt worden. Die Verkürzung ist umstritten. Nicht zulässig - das hat am Freitag das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Julia Wassilkow berichtet:
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Dieser Beschluss gilt nur für die beiden Personen, die den Antrag gestellt haben.