Ansbach | Wackelt das Tanzverbot?

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat über das bayerische Tanzverbot an den Stillen Tagen verhandelt. Doch wie sein Urteil ausfällt, ist noch offen. Letztes Jahr hatte der Bund für Geistesfreiheit bfg München in Nürnberg von Gründonnerstag auf Karfreitag mehrere Tanzveranstaltungen geplant. Sie waren als Protestveranstaltungen angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 Ausnahmen ermöglicht, wenn es sich um eine weltanschauliche Abgrenzung zu den christlichen Glaubensbekenntnissen handele. Trotzdem hatte das Ansbacher Verwaltungsgericht im Eilverfahren das Verbot der Feiern letztes Jahr bestätigt. Wie sein Urteil jetzt ausfällt, ist noch offen.

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