Ansbach/Weißenburg | Nach Berufung: Kein Knast!

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In einer Berufungsverhandlung vor dem Ansbacher Landgericht ist heute ein bemerkenswertes Urteil gefallen. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhält ein Mann aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zusätzlich muss er innerhalb eines Monats eine Führung durch das KZ Flossenbürg besuchen und diese dem Gericht belegen.

Angeklagt war der Mann, weil er eine Maschinenpistole MP 40 aus dem zweiten Weltkrieg besessen hat. Außerdem befanden sich mehrere Pistolen und Revolver in seinem Besitz. Zusätzlich muss der Verurteilte jetzt 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht in Weißenburg wurde er zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

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