Ansbach | Zähler rechtzeitig ablesen

Symbolbild
Die Ansbacher Stadtwerke raten ihren Kunden, die Zähler rechtzeitig abzulesen. Kunden, die nämlich bis zum 31. Dezember 2020 ihre Zähler für Strom, Gas und Wasser ablesen, bekommen für den ganzen Abrechnungszeitraum die gesenkte Mehrwertsteuer. Das heißt für Strom- und Gaslieferungen gilt die Mehrwertsteuer von 16 Prozent, für die Wasserlieferung die von 5 Prozent. Für die Stadtwerke-Geschäftskunden gibt es die neuen Mehrwertsteuersätze für die Abrechnungen von Anfang Juli bis Ende Dezember 2020.