Bad Windsheim | Viereinhalb Jahre Haft nach Messerstich

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Er hat mit einem Messer seinem Kollegen in die Brust gestochen. Dieser Fall vom Sommer aus Bad Windsheim hat jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigt. Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Berichtet hat das heute die Fränkische Landeszeitung. Der Angeklagte und sein Kollege lebten damals in einer gemeinsamen Wohnung. Was genau sich dort damals abgespielt hat, konnte das Gericht nicht abschließend klären. Der Angeklagte hatte angegeben, im Schlaf von dem anderen angegriffen worden zu sein. Er habe sich mit dem Messer zur Wehr gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre wegen versuchten Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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