Erlangen | Haftstrafen für Steinewerfer

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Die beiden Steinewerfer von Erlangen müssen mehrere Jahre in Haft. Heute Mittag hat die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth ihr Urteil gefällt. Der 20-Jährige muss vier Jahre in Haft, der 17-Jährige drei Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf etwas längere Gefängnisstrafen plädiert, die Verteidigung forderte deutlich mildere Haftstrafen. Beide hatten zur Prozessbeginn gestanden, Steine und Paletten auf die Autobahnen bei Erlangen geworfen zu haben. Später beschuldigten sie sich aber gegenseitig, die treibende Kraft gewesen zu sein.

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