Erlangen | Milde Strafe nach Feuerwehr-Schaumdusche

Im Prozess wegen eines Abschluss-Scherzes bei einer Feuerwehr-Schulung wurden der Ausbildungsleiter und ein anderer Beteiligter jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderwertigen Fall, bzw. wegen der Anstiftung dazu vom Amtsgericht Erlangen verurteilt. Der Richter hat den beiden Männern eine Verwarnung ausgesprochen, außerdem müssen sie dem Opfer Schadenersatz in Höhe von 2.500 und 1.500 Euro zahlen und dazu ein Jahr straffrei bleiben. Sonst droht ihnen eine deutlich höhere Geldstrafe. Wie berichtet wurde einer der Ausbilder nach der Schulung für knapp zehn Sekunden mit Löschschaum bespritzt.

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