GUN/München | Schiffsführer darf Stadtrat bleiben

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Ein Schiffsführer vom Altmühlsee darf Stadtrat in Gunzenhausen bleiben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Der Stadtrat hatte prüfen lassen ob die Anstellung des Mannes beim Zweckverband Altmühlsee vereinbar mit der Mitgliedschaft im Stadtrat ist. Nein, sagte das Landratsamt und der Mann verlor sein Mandat. Das Verwaltungsgericht Ansbach sah das anders – dagegen legte die Stadt wiederum Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dessen Auffassung: Anstellung und Mandat sind vereinbar.

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