Heilsbronn | Ein Suchbegriff - viele Produkte

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich mit einer Klage des Heilsbronner Unternehmens "Ortlieb" befasst. Es hatte gegen den Internet-Riesen Amazon geklagt. Allerdings muss sich jetzt doch noch einmal das Oberlandesgericht München damit befassen. Es geht um die eventuelle Verletzung von Markenrechten.

Ortlieb stellt wasserfeste Taschen her, vertreibt sie aber nicht auf Amazon, sondern nur über ausgewählte Vertriebspartner. Wer bei Amazon aber den Suchbegriff "Ortlieb" eingibt, bekommt Produkte von anderen Firmen angezeigt. Der BGH entschied: Internet-Anbieter dürfen den Kunden zu Konkurrenz-Produkten umleiten. Es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um Ware eines anderen Herstellers handelt. Ob das Amazon in diesem Fall ausreichend gemacht hat, müssen nun die Münchener Richter noch einmal prüfen.

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