Lauf | tödlicher Polizeischuss war Notwehr

Im Juni letzten Jahres hat eine Bundespolizistin einen tödlichen Schuss auf einen Mann mit einem Messer abgegeben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Fall eingestellt. Wie berichtet, war der Mann dabei auf einen Streifenwagen losgegangen. Als die Beamten ausstiegen, ging er auf sie los. Auch Pfefferspray habe ihn nicht aufgehalten. Darum habe die Bundespolizistin aufgrund von Notwehr gehandelt. Die Schussabgabe sei damit gerechtfertigt gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft.