LK Ansbach | Biotonne: Neue Gesetzesänderung

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Was darf künftig noch rein und was nicht in die Biotonne? Im Landkreis Ansbach tritt ab Mai eine neue Gesetzesänderung in Kraft, wie das Landratsamt mitteilt. Nur noch Bestimmtes darf dann in der Biotonne landen. Denn Bioabfall wird zu Humus weiterverarbeitet. Störstoffe, die nicht herausgefiltert werden können, könnten auf Feldern landen oder in Gärten. Vorteil: Weniger Mikroplastik landet in der Nahrungsproduktion oder im Grundwasser. Thomas Buckel ist Sachgebietsleiter Abfallwirtschaft beim Landratsamt Ansbach:

Kontrollen erfolgen durch einen Sensor im Müllfahrzeug. Erkennt dieser zu viele Störstoffe, wird die Biotonne nicht mehr geleert. In einem solchen Fall wird eine rote Karte an die Tonne angebracht.

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