LK Ansbach | Erste Erleichterungen für Geflügelhalter

Geflügelhalter im Landkreis Ansbach können vorerst aufatmen. Nach dem Fall von Geflügelpest in Leutershausen Mitte März, hat das Veterinäramt Ansbach keine weiteren Fälle der Krankheit feststellen können. Daher kann die Schutzzone von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb aufgehoben werden. Damit fällt zum Beispiel für die betroffenen Betriebe das Beförderungsverbot von Geflügel weg. Weiter gelten aber die Regeln in der Überwachungszone von zehn Kilometern. Hier führt das Veterinäramt ab Montag weitere Untersuchungen durch. Sind die negativ, könnte auch die Überwachungszone in etwa einer Woche aufgehoben werden.