LK Weißenburg-Gunzenhausen | Umtauschpflicht für Führerscheine

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Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist der Blick auf den Führerschein geboten. Führerscheine aus dem Jahr 2002 bis 2004 müssen aktuell umgetauscht werden. Für diese Jahrgänge gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027. Darüber informiert jetzt das Landratsamt. Wer nach der jeweiligen Frist noch mit einem unbefristeten Schein unterwegs ist, hat möglicherweise mit einer Anzeige und einem Bußgeld zu rechnen. Eine Antragsstellung zum Umtausch ist übrigens auch online möglich – Infos unter landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch.

 

Im Folgenden die Fristen für die Ausstellungsjahre

2005 bis 2007:                  19. Januar 2028

2008:                               19. Januar 2029

2009:                               19. Januar 2030

2010:                               19. Januar 2031

2011:                               19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013:        19. Januar 2033

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