LK Weißenburg-Gunzenhausen | Umtauschpflicht für Führerscheine

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist der Blick auf den Führerschein geboten. Führerscheine aus dem Jahr 2002 bis 2004 müssen aktuell umgetauscht werden. Für diese Jahrgänge gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027. Darüber informiert jetzt das Landratsamt. Wer nach der jeweiligen Frist noch mit einem unbefristeten Schein unterwegs ist, hat möglicherweise mit einer Anzeige und einem Bußgeld zu rechnen. Eine Antragsstellung zum Umtausch ist übrigens auch online möglich – Infos unter landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch.
Im Folgenden die Fristen für die Ausstellungsjahre
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013: 19. Januar 2033
