Lkr. Ansbach | Warnung vor Geflügelpest

Achtung beim Spazieren gehen! Der Landkreis Ansbach hat bereits drei Fälle der Geflügelpest gemeldet und warnt deswegen davor, tote oder lebendige Wildvögel einzusammeln. Wer auf mehrere verendete Vögel stößt, sollte außerdem das Veterinäramt oder die örtlichen Polizeidienststellen informieren. Die Geflügelpest ist für den Menschen nicht ansteckend, breitet sich aber mit dem Vogelzug bundesweit aus und kann vor allem bei Hühnervögeln zu einem qualvollen Erstickungstod führen. Für Geflügelbetriebe verursacht die Einschleppung des Erregers oft hohe wirtschaftliche Schäden.