Mittelfranken | Kein Tattoo für Polizisten

Symbolbild
Ein Polizist aus Mittelfranken ist mit seiner Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Bayerische Polizisten dürfen keine sichtbare Tätowierung tragen, auch nicht am Unterarm. Damit blieb der 43-Jährige jetzt in drei Instanzen erfolglos. Seit sieben Jahren streitet er darüber mit seinem Dienstherren, der bayerischen Polizei. Die Begründung des Urteils: Bei Uniformträgern wird ein neutrales Erscheinungsbild verlangt, das ist nicht nur in Bayern so:
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