Mittelfranken | Wasserwirtschaftsamt nimmt Gewässer unter die Lupe

Gewässerrandstreifens am Ob Mühlbach bei Dürrnhof (Merkendorf)
Beim Wasserwirtschaftsamt ziehen einige Mitarbeiter jetzt ihre Wanderschuhe an. Hintergrund ist das neue Bayerische Naturschutzgesetz für Gewässerrandstreifen. Demnach müssen Ackerflächen fünf Meter Abstand zu natürlichen oder naturnahen Gewässern halten. Aber auf welche Gewässer trifft das konkret zu? Um das für die Landwirte zu klären, wird das Wasserwirtschaftsamt ab diesem Monat jetzt viele kleine Bäche und Gräben ablaufen. Das dürfte ein Jahr dauern, schätzt das Amt. Die Ergebnisse will es dann auf der Homepage veröffentlichen. Außerdem werden die Daten in einen Umweltatlas einfließen.