München/Nürnberg | Entscheidung über Polizisten-Tattoo

Darf sich ein Polizist in Bayern sichtbar tätowieren lassen? Der Verwaltungsgerichtshof in München muss sich heute damit beschäftigen. Der Beamte klagt, weil er sich das Wort "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen möchte. Das Polizeipräsidium Mittelfranken aber lehnt dies ab. Die Polizeigewerkschaft hofft in dem Fall auf ein Grundsatzurteil mit einem deutlichen Signal. Gewerkschaftschef Schaller hält ein Verbot von Tattoos bei Polizisten für überholt. Zudem könne es sich die Polizei bei der Zahl an Tätowierten heute nicht mehr leisten, auf solche Bewerber zu verzichten, so Schaller weiter.

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