Neustadt/Aisch/Nürnberg | In Berufung gegangen

Trotz Geständnis in Berufung gegangen? Das ist jetzt der ehemalige Vorsitzende der Aischgründer Tafel. Wie berichtet ist er im vergangenen Jahr vom Neustädter Schöffengericht wegen Betrugs zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wie die FLZ berichtet, ist diese Bewährungsstrafe vom Nürnberger Landgericht jetzt nur minimal verkürzt worden. Der Richter stellte direkt klar: Aufgrund der Vielzahl der angeklagten Taten, sowie der Höhe der Beute habe der Mann bereits ein extrem mildes Urteil erhalten. Zudem erwarten den 48-Jährigen noch weitere Verfahren. Dabei gehe es unter anderem um mögliche Geldfälschung. Bei einer kompletten Neuverhandlung wäre eine Bewährungsstrafe also kaum noch in Aussicht. Letztlich wurde sich darauf geeinigt, die Berufung auf die Höhe der Strafe zu beschränken. Das neue Urteil: 21 Monate, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.
