Nürnberg | Enkeltrick-Opfer verliert Klage gegen Bank

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Wer trotz mehrfacher Warnung seiner Bank auf einen Enkeltrick hereinfällt, der braucht hinterher nicht gegen die Bank klagen und auf Schadensersatz hoffen. Diese bittere Erfahrung musste jetzt ein 84-Jähriger machen. Nachdem er vor dem Landesgericht Nürnberg-Fürth gescheitert war, ging er am Oberlandesgericht in die Berufung, zog sie dann aber zurück. Betrüger hatten ihn dazu gebracht, insgesamt 83.000 Euro bei seiner Bank abzuheben. Er räumte sogar vor Gericht ein, dass ihn die Bankangestellten auf einen möglichen Enkeltrick hinwiesen, hatte damals aber die Warnungen in den Wind geschlagen. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, verklagte er die Bank auf Schadensersatz. Sie wäre ihrer Warn- und Hinweispflicht nicht nachgekommen. Doch auch das Oberlandesgericht sah bei der Berufung keine Chance auf Erfolg. Diesen Hinweis nahm sich der Mann zu Herzen und zog die Berufung zurück.

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