Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen die ehemalige Nürnberger Faschingsprinzessin Assol L. aufgehoben. Im Herbst letzten Jahres wurde sie vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Ihr Mann, der frühere Faschingsprinz Oliver I., bekam sechs Jahre Haft. Laut Gericht hatte er in Spanien fast zwei Kilo Kokain beschafft und nach Deutschland verkauft. Seine Frau soll ihrem Mann in Spanien Hotelzimmer gebucht haben. Das Gericht wertete das als Beihilfe. Nach Ansicht der Verteidigung ging die Frau aber von einer normalen Geschäftsreise aus. Sie legte Revision ein. Aus rechtlichen Gründen hat der BGH nun das Urteil aufgehoben. Jetzt muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth noch einmal mit dem Fall beschäftigen. Das Urteil gegen den Ex-Faschingsprinzen gilt aber weiterhin.
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