Nachdem Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Prozess um den Messerstecher von St. Johannis lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert haben, plädieren die Anwälte des 39-jährigen Angeklagten auf maximal 15 Jahre Haft. Laut der Verteidigung soll Daniel G. bei den drei Messerattacken im letzten Dezember nicht in allen Fällen mit einer Tötungsabsicht gehandelt haben. Außerdem habe er nach seiner Verhaftung sofort und freiwillig ein Geständnis abgelegt und sich zu Prozessbeginn bei seinen Opfern entschuldigt, so die Verteidigung in ihrem Schlusswort. Die Anwälte sprachen sich zusätzlich noch für die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entziehungsanstalt aus.
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