Nürnberg | Rostbratwurst bleibt Rostbratwurst

Der Streit um die „Nürnberger Rostbratwürste“ ist entschieden. Das Unternehmen aus Niederbayern darf auch weiterhin seine „Mini-Rostbratwürstchen“ herstellen. Geklagt hatte ein Verein von Wurstherstellern aus Nürnberg. Dieser warf dem niederbayerischen Unternehmen vor, dass seine „Mini-Rostbratwürstchen“ gegen die Marke „Nürnberger Rostbratwürste“ verstoßen, weil Aufmachung und Größe zu sehr gleichen. Das reichte dem Landgericht München aber nicht aus, um eine markenrechtliche Verletzung zu sehen. Im Markt gebe es eine Vielzahl an Würsten in ähnlicher Form und Größe. Der Verbraucher sei es gewohnt, nach anderen Kriterien auszuwählen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.