"Körperverletzung mit Todesfolge", diese Anklage klingt wie eine Prügelei, bei der versehentlich jemand ins Gleisbett gefallen ist. Diese Kritik üben die Eltern der beiden 16-jährigen Jungen, die im Januar in Nürnberg vor eine S-Bahn geschubst wurden und dabei starben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen zwei 17-Jährige erhoben. Von einem Tötungsvorsatz geht sie aber nicht aus. Den Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass sie mit einem herannahenden Zug gerechnet haben. Fahrplanmäßig sollte damals erst 10 Minuten später ein Zug einfahren, heißt es in der Begründung weiter. Der Anwalt der Eltern kontert, an einem Bahngleis muss immer mit durchfahrenden Zügen gerechnet werden.
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