Nürnberg | Verbot für gefährliche Gegenstände

Ab morgen gilt auch für den Nürnberger Hauptbahnhof ein Verbot der Bundespolizei. Bis zum 24. Dezember ist es dann verboten, gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer mitzuführen. Das Verbot umfasst alle Gebäudeteile des Bahnhofs, einschließlich der Tunnel, der Bahnsteige und alle öffentlich zugänglichen Ebenen. Dieses Verbot erlässt die Bundespolizei aus Sicherheitsgründen, um Reisende und Beamte zu schützen.