Oberasbach | Geldbuße wegen toter Tauben

Mit einer etwas "günstigeren" Strafe ist jetzt ein Landwirt aus Oberasbach davon gekommen. Wegen der fahrlässigen Tötung von Wildtauben wurden ihm vom Amtsgericht Fürth 800 Euro Geldbuße aufgebrummt. Zuvor war ein Strafbefehl über 1.200 Euro gegen ihn verhängt worden, den hat er aber nicht akzeptiert.

Auch das Gericht sah den Vorfall nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit an. Wie berichtet, hat der 57-Jährige letzten Herbst gebeizten Winterweizen auf seinem Feld ausgestreut und nicht, wie vorgeschrieben, gleich eingearbeitet. So haben ca. 40 Tauben die Körner gefressen. Die Hälfte ist durch die chemischen Rückstände in dem Weizen verendet, die andere Hälfte musste qualvoll um ihr Leben kämpfen.

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