Nürnberg | Anklage sieht keine Tötungsabsicht

Im Prozess um die S-Bahn-Schubser von Nürnberg, sieht die Staatsanwaltschaft keinen Hinweis auf eine Tötungsabsicht bei den beiden Angeklagten. In ihrem Plädoyer fordert sie für einen von ihnen vier Jahre und fünf Monate Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge, für den anderen drei Jahre und neun Monate. Beide Täter waren 17 Jahre alt, als das tödliche Unglück am S-Bahnhof Frankenstadion passiert ist. Die Nebenklage forderte - im Auftrag der Familien der beiden getöteten 16-Jährigen - eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Urteile werden am Mittwoch erwartet.