Nürnberg | Revision im S-Bahn-Schubser-Prozess
Der Nürnberger S-Bahn-Schubser-Prozess ist noch nicht beendet. Die Nebenklage hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil befassen. Wie berichtet, verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei 18-Jährige zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb und dreieinviertel Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sie hatten gestanden, drei Jugendliche auf das Bahngleis der Station Frankenstadion gestoßen zu haben. Zwei Jugendliche wurden dabei von einem einfahrenden Zug erfasst und getötet.