Ansbach | Keine Suizidgefahr festgestellt

Symbolbild
Nach dem Selbstmord des Beschuldigten im großen Missbrauchsfall das Yachtklubs Ansbach-Gunzenhausen, kam die Frage auf, warum er in der Untersuchungshaft seinen eigenen Gürtel behalten durfte. Damit hatte sich der ehemalige Jugendleiter - wie berichtet - Mitte letzter Woche in seiner Zelle erhängt. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft und des Leiters der JVA, Thomas Vogt, ist bei der Eingangsuntersuchung durch den Anstaltsarzt kein Hinweis auf eine Suizidgefahr festgestellt worden. Da es sich um einen Untersuchungshäftling gehandelt hat, durfte er seine eigene Kleidung behalten:
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Gelungene Selbstmorde sind auch absolute Ausnahmen. Im letzten Jahr gab es im gesamten bayerischen Vollzug nur 7 Fälle.