Schwabach | Unfallfahrer muss nicht ins Gefängnis
Nach dem tödlichen Unfall einer Familie bei Wernsbach ist jetzt das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Schwabach verurteilte den 20-jährigen Unfallfahrer nach Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe. Eine besonders schwere Schuld treffe ihn nicht, sagte ein Sprecher nach Medienberichten. Bei dem schweren Unfall auf der B2 bei Wernsbach waren eine Mutter und ihre drei Kinder ums Leben gekommen. Vor Gericht konnte der genaue Unfallhergang nicht rekonstruiert werden. Vor allem blieb unklar, warum das Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten ist. Weder Alkohol noch Drogen waren im Spiel und auch das Handy hatte der Mann nicht benutzt.