LK Weißenburg-Gunzenhausen | Geflügelpest nachgewiesen

Der rot markierte Sperrbezirk umfasst das unmittelbare Stadtgebiet von Treuchtligen sowie weitere Teile des Gemeindegebietes der Stadt Treuchtlingen, Teile der Gemeinden Alesheim, Markt Berolzheim sowie Teile des Gemeindegebietes der Stadt Weißenburg. Das Beobachtungsgebiet blau markiert, erstreckt sich noch darüber hinaus.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es nun den ersten bestätigten Fall der Geflügelpest. Und zwar in einem Bestand im Gebiet der Stadt Treuchtlingen. Das teilt das Landratsamt heute mit. Alles betroffene Geflügel ist getötet worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, ist ein Sperrbezirk rund um das Ausbruchsgebiet sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt worden. Der Sperrbezirk umfasst das Stadtgebiet von Treuchtlingen sowie Teile der Gemeinden Alesheim, Markt Berolzheim sowie Teile des Gemeindegebiets der Stadt Weißenburg. Lebendes Geflügel sowie Eier und Fleischprodukte dürfen das Gebiet nicht verlassen und auch nicht eingeführt werden Das Landratsamt hat eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter im Landkreis angeordnet. Betriebe sind verpflichtet, die entsprechenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Für den Menschen ist das Virus vom Typ H5N8 ungefährlich.

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