Ansbach | Klage wegen PFC-Verseuchung

Ein Ansbacher Bauunternehmer hat mit seiner Klage gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA wohl einen schweren Stand. Zum Auftakt des Verfahrens am Landgericht hat ihm Richter Dr. Michael Tiedemann nur wenig Hoffnungen auf einen Erfolg gemacht. Weil der Hausbrunnen des Ansbachers in der Nähe von Katterbach PFC-verseucht ist, will sich der Kläger von der BImA die Kosten von rund 30.000 Euro für eine neue Wasserleitung ersetzen lassen. Auch Miet- und Pachtausfälle will er ersetzt haben. Doch aus rechtlicher Sicht sei nicht bewiesen, dass das PFC aus früherem Feuerwehrlöschschaum seinen Brunnen verseucht hat. Ein Gutachten der US-Armee bezieht sich bislang nur auf die Situation am Standort selbst.