Ansbach | Nach Angriff auf Gerichtsvollzieher - Urteil rechtskräftig

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Der brutale Angriff auf einen Gerichtsvollzieher in Ansbach ist aus juristischer Sicht jetzt beendet. Wie das Landgericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten im Wesentlichen als unbegründet verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Wie berichtet, hat die große Strafkammer den Mann wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Tat hatte der Angeklagte, dem die Zwangsräumung drohte, den Gerichtsvollzieher mit einem Messer angegriffen und schwer an der Hand verletzt. Nur bei dem zukünftig zu zahlenden Schmerzensgeld, hatte der BGH eine andere Meinung.

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